Facility Services
CO-Warnanlage
Wir führen die vom Gesetzgeber halbjährlich geforderte Überprüfung der CO-Anlagen durch.
Die CO-Warnanlage misst CO als Leitgas für die in den Abgasen enthaltenen toxischen Gase wie NOx, H₂S, CO₂ und auch Feinstaub. Die aktuelle Verordnung EN 50545 empfiehlt die Messung von NO₂ für Dieselabgase zusätzlich zur CO Messung.
CO-Warnanlagen müssen mindestens halbjährlich durch eine Fachfirma überprüft und kalibriert und gegebenenfalls nachjustiert werden.
Diese Überprüfungsintervalle sind in der ÖNORM M 9419 festgelegt:
- Funktionskontrolle mind. vierteljährlich
Sichtprüfung sowie Überprüfung der Ausgangsfunktionen (Auslösung Lüftung und der Warneinrichtungen)
Dies kann durch eine unterwiesene Person erfolgen (z.B. Hausmeister, Haustechniker,…) - Überprüfung und Nachjustierung mindestens halbjährlich
Dies darf gemäß Norm nur durch Fachkundige erfolgen!
Zum Nachweis der durchgeführten Funktionskontrollen und Überprüfungen ist ein Prüfbuch zu führen!