Facility Services
Fluchtwegbeleuchtung
Die monatliche Funktionskontrolle und jĂ€hrliche ĂberprĂŒfung der Notbeleuchtung ist bei unseren Servicetechnikern in sicheren HĂ€nden
Elektrische Anlagen â wie auch Notbeleuchtungen â sind regelmĂ€ssig gemĂ€ss der ĂVE/ĂNORM E 8001-6-62 zu prĂŒfen. Die Dokumentation der âWiederkehrenden PrĂŒfungâ ist dem Anlagenbuch beizufĂŒgen. Aktuelle PrĂŒfbĂŒcher sind mindestens ĂŒber drei Jahre zu fĂŒhren.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur ĂberprĂŒfung einer Notbeleuchtungsanlage?
Ja! Elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Ănderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft zu prĂŒfen. Ausserdem sind elektrische Anlagen grundsĂ€tzlich einer WiederholungsprĂŒfung zu unterziehen. Zudem sind im §10 der ĂVE/ĂNORM E 8002 bzw. §6 der TRVB E 102 Betreiberpflichten geregelt, um die Funktionssicherheit zu gewĂ€hrleisten.
Wie oft muss die Notbeleuchtungsanlage ĂŒberprĂŒft werden und worauf kommt es dabei besonders an?
- Die Funktion der Gruppen- oder Zentralbatterie ist an jedem Betriebstag manuell zu prĂŒfen. Bei einer automatischen PrĂŒfeinrichtung genĂŒgt eine jĂ€hrliche manuelle PrĂŒfung.
- Die Funktion von Einzelbatterieleuchten ist wöchentlich zu prĂŒfen. Bei einer automatischen PrĂŒfeinrichtung genĂŒgt eine jĂ€hrliche manuelle PrĂŒfung.
- Die Batterien sind einmal jÀhrlich bis zur zulÀssigen Entladeschlussspannung zu entladen.
- Es ist der jÀhrliche Nachweis zu erbringen, dass die Bemessungsleistung der Sicherheitsstromquelle noch dem erforderlichen Verbraucherleistungsbedarf entspricht.
- Mindestens alle zwei Jahre ist die BeleuchtungsstĂ€rke der Sicherheitsbeleuchtung zu prĂŒfen.
Gesetzliche und normative Vorgaben:
- ArbeitsstÀttenverordnung AStV.BGBI.II Nr. 368/1998
- Bundes-ArbeitsstÀttenverordnung B-AStV.BGBI.II Nr. 352/2002
- Kennzeichnungsverordnung KennV BGBI.II Nr. 101/1997
- Veranstaltungsgesetze (z.B. Wiener VG)
- Brandschutz â OIB-Brandschutzrichtlinien 2019: 2, 2.1 und 2.2
- Normen